Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen lagoon-quartz, Industriestraße 47, 60388 Frankfurt am Main (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Ingenieurleistungen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
Der Auftragnehmer erbringt Planungsleistungen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung gemäß der Leistungsphasen nach HOAI. Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Einzelvertrag festgelegt.
Die auf der Webseite dargestellten Leistungen und Preise stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber.
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Die Vergütung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der HOAI, soweit nicht im Einzelvertrag abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge zur Verfügung.
Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der zur Entgegennahme von Informationen und zur Erteilung von Weisungen berechtigt ist.
Die vom Auftragnehmer erstellten Planungsunterlagen, Entwürfe und Konzepte sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung durch den Auftraggeber ist nur im Rahmen des vereinbarten Vertragszwecks gestattet.
Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung für andere Projekte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt fünf Jahre ab Abnahme der Leistung, soweit nicht gesetzlich eine längere Frist vorgeschrieben ist.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Durchführung des Vertrags zu verwenden.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Frankfurt am Main, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: August 2026